Recht & Transaktionen
Fremdrechte, Anfechtung, M&A, Gesellschaftsrecht, Organhaftung, Arbeitsrecht
Die Regelinsolvenzverwaltung findet im Interesse der Gläubiger (§ 1 InsO) und als Dienstleistung für das jeweilige Insolvenzgericht statt. Dafür stehen die Sicherung der Vermögenswerte eines Unternehmens sowie die Stabilisierung und Fortführung des Geschäftsbetriebs in den ersten Tagen und Wochen nach einem Insolvenzantrag und Bestellungsbeschluss im Fokus. Hierfür übernehmen der Insolvenzverwalter und sein Team vom Moment der Insolvenzeröffnung an die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und besetzen die Schnittstellen im Unternehmen.
Im weiteren Verlauf eines Verfahrens braucht es dann vor allem Verhandlungs- und Unternehmensführungserfahrung sowie Controlling und Back Office Organisation. Bestmögliche Ergebnisse und vor allem Gläubigerbefriedigung können lediglich durch erfahrene Abstimmung und im richtigen Moment geschickte Verhandlungsführung mit den Stakeholdern erzielt werden. Zudem braucht es eine bestmögliche Zusammenstellung und Sicherung von Informationen und Unterlagen zum Unternehmen und Verfahren sowie die entsprechende Erfahrung in der Kommunikation mit den Insolvenzgerichten und deren Richtern und Rechtspflegern.

Für eine ordnungsgemäße Verteilung der erzielten Werte ist eine von erfahrenen Fachkräften erstellte und geführte Tabelle erforderlich, in der sämtliche Gläubiger, ihre Forderungen sowie die zugehörigen Unternehmens- und Bankdaten erfasst werden.
Für all diese Tätigkeiten und Qualifikationen steht bei der horizon-re ein Team aus erfahrenen Insolvenzexperten, -sachbearbeitern und kaufmännischen sowie Steuer- und Buchhaltungsfachkräften.
Für uns steht in der Regelinsolvenzverwaltung im Sinne der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung die Aufrechterhaltung eines ordentlichen Geschäftsbetriebs, die Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Transparenz gegenüber sämtlichen Stakeholdern eines Insolvenzverfahrens und den Insolvenzgerichten gegenüber im Vordergrund.
Unser erfahrenes Team aus Insolvenzverwaltern, Sachbearbeitern und Back Office steht den Gläubigern und Insolvenzgerichten auch für das Amt des Sachwalters und damit die Aufsicht über das eigenverwaltende Unternehmen und seine Berater zur Verfügung.
Der ordentlich und im Rahmen der Regeln der Insolvenzordnung geführten Eigenverwaltung stehen unsere Sachwalter und ihr Team als kompetenter Projektbegleiter und neutrale Expertenmeinung zur Seite. Dies gilt auch für die Begleitung von Verhandlungssituationen mit den verschiedenen Stakeholdern eines Verfahrens
Auch hier stehen für das Team der horizon-re Transparenz und Kommunikation im Vordergrund: Die Überwachung der Betriebsfortführung, die Prüfung der Liquiditäts- und Sanierungsplanungen der Eigenverwaltung sowie die Tabellenführung, die Vermögensaufnahme und das laufende Reporting an das Gericht.
Fremdrechte, Anfechtung, M&A, Gesellschaftsrecht, Organhaftung, Arbeitsrecht
Insolvenzpläne, Interessenausgleich, Sozialplan, Liquiditätsplanung, Cash-Management, Szenario-Rechnungen
Controlling, Businessplanung, Plan-Ist-Vergleiche, Berichtswesen, (Insolvenz-)Buchhaltung, Personalbuchhaltung, Bilanzen, Steuererklärungen
Quotenverteilung, Schlussberichte, Restschuldbefreiung, Vergütung, Tabelle