StaRUG

Sanierung ohne Insolvenz. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz ermöglicht eine gezielte Finanzrestrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens – nichtöffentlich und auf ausgewählte Gläubiger beschränkt.

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen – kurz StaRUG – setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie (2019/1023) in deutsches Recht um. Es stellt Unternehmen einen modularen Baukasten an Instrumenten zur Verfügung, um drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.

Das zentrale Werkzeug ist der Restrukturierungsplan. Ähnlich wie ein Insolvenzplan regelt er, wie Forderungen bestimmter Gläubiger umstrukturiert werden – etwa durch Teilverzichte, Laufzeitverlängerungen oder Umschuldungen.

Der entscheidende Unterschied: Es handelt sich nicht um ein Insolvenzverfahren. Das Unternehmen muss keinen Insolvenzantrag stellen, und das Verfahren wird grundsätzlich nichtöffentlich geführt. Anders als in der Insolvenz müssen zudem nicht alle Gläubiger einbezogen werden. Das Unternehmen kann gezielt auswählen, welche Gläubigergruppen vom Restrukturierungsplan betroffen sind – beispielsweise nur die Finanzgläubiger, während Lieferantenbeziehungen unangetastet bleiben.

Häufige Fragen zum StaRUG

Ist das StaRUG nur für große Unternehmen geeignet?

Nein. Obwohl prominente Fälle wie die Leoni-Restrukturierung Schlagzeilen gemacht haben, eignet sich das StaRUG auch für mittelständische Unternehmen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar für Einzelunternehmer. Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Art der Krise: Das StaRUG ist dann das richtige Instrument, wenn die finanzielle Belastung das Kernproblem ist.

Was kostet ein StaRUG-Verfahren?

Die Kosten hängen von der Komplexität des Falls ab – insbesondere von der Anzahl der betroffenen Gläubigergruppen und der Frage, ob eine gerichtliche Planbestätigung erforderlich wird. Generell sind die Verfahrenskosten geringer als bei einem Insolvenzverfahren, da kein Insolvenzverwalter bestellt wird.

Können auch Arbeitnehmeransprüche restrukturiert werden?

Nein. Forderungen von Arbeitnehmern und Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung sind ausdrücklich vom StaRUG ausgenommen. Für arbeitsrechtliche Sanierungsmaßnahmen müssen andere Instrumente genutzt werden.

Was passiert, wenn das StaRUG-Verfahren scheitert?

Wenn die Restrukturierung nicht gelingt oder die Zahlungsunfähigkeit eintritt, kann das Unternehmen weiterhin ein Insolvenzverfahren – gegebenenfalls in Eigenverwaltung – beantragen. Die Vorarbeiten aus dem StaRUG-Verfahren sind dabei nicht verloren, sondern können in die Insolvenzplanung einfließen.

Wie lange dauert ein StaRUG-Verfahren?

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Stabilisierungsanordnungen können für bis zu drei Monate erlassen werden, bei laufender Planbestätigung für bis zu acht Monate. In der Praxis dauern viele Verfahren zwischen drei und sechs Monaten – vorausgesetzt, die Vorbereitung war gründlich.