Außergerichtliche Restrukturierung

Shareholding as a Service (ShaaS)

Stille Liquidation

 

"Shareholding as a Service" bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Anteilsverwaltung und Investoren-beziehungen effizient und professionell zu externalisieren, wodurch sie sich stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Außerdem können kurzfristig positive Bilanzeffekte, vor allen in Gruppenstrukturen, erzielt werden. Dieser recht junge Restrukturierungsansatz bedarf einer professionellen Begleitung zum Heben der damit verbundenen Effekte. 

Im Rahmen der stillen Liquidation wird der Geschäftsbetrieb schrittweise einstellt und Vermögenswerte außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens veräußert. Nach Zahlung der Verbindlichkeiten wird das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt und der Rechtsträger ordentlich liquidiert und anschließend gelöscht.

Interim Management

Interim Management bietet Unternehmen die flexible und zielgerichtete Unterstützung durch erfahrene Führungskräfte auf Zeit, um spezifische Herausforderungen oder Projekte effizient zu bewältigen. 

Verfahrensgetriebene Restrukturierung

Eigenverwaltung

Schutzschirm

Ein Verfahren im Insolvenzrecht, das es Unternehmen ermöglicht, eine Sanierung unter eigener Leitung durchzuführen. Unternehmen erhalten ein stabiles Korsett, um in Ruhe ein Sanierungskonzept (weiter) erarbeiten und dabei zusätzlich die Effekte und Möglichkeiten eines Insolvenzverfahrens nutzen zu können.

Das Schutzschirmverfahren ist eine Unterart und funktioniert im Prinzip wie die Eigenverwaltung. Es setzt lediglich früher an. Um einen Antrag auf Eileitung eines Schutzschirmverfahrens stellen zu können, darf ein Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig sein (sog. drohende Zahlungsunfähigkeit).

Regelinsolvenz

StaRUG

Regelinsolvenz ist ein formelles Verfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter die Kontrolle über das insolvente Unternehmen übernimmt, um das verbliebene Vermögen des schuldnerischen Unternehmens zu verwerten und zu sichern. In einer Schlussverteilung werden die Schulden gemäß den gesetzlichen Vorgaben beglichen. 

Seit Anfang 2021 ermöglicht das sog. StaRUG eine präventive (nicht öffentliche und lediglich ausgewählte Gläubiger betreffende!) Restrukturierung von Unternehmen. So kann eine Insolvenz abgewendet und die Unternehmensfortführung gesichert werden. 

"Herr Dr. Verhoeven hat uns mit seinem Team perfekt durch ein in höchstem Maße erfolgreiches Verfahren geführt. Von Anfang bis Ende war das Team-Arbeit auf höchstem Niveau mit absolutem Vertrauen!"

 

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